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KG, 12.05.2000 - 5 U 9058/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Markenschutz; Telekom; Telco; Geschäftsbezeichnung; Firmierung; Wortmarke; Bildmarke; Kennzeichnungskraft; Verwechslungsgefahr
- Judicialis
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 15 Abs. 4; ; MarkenG § 5 Abs. 2; ; UWG § 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verwechslungsgefahr zweier Marken; Buchstabe "T" als Zeichen der Deutschen Telekom AG
Verfahrensgang
- LG Berlin, 29.09.1998 - 15 O 292/98
- KG, 12.05.2000 - 5 U 9058/98
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93
"Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel
Auszug aus KG, 12.05.2000 - 5 U 9058/98
Es bestehen berechtigte Interesse der Wirtschaft, das Warenzeichen aus Begriffselementen zu bilden, welche zugleich einen beschreibenden Hinweis auf die so bezeichnete Ware - oder her Dienstleistung - geben, deren Beachtung es verwehrt, dessen Bestandteil bei der Beurteilung der zeichenrechtlichen Verwechselungsgefahr auszugliedern und als von vornherein rechtlich unbeachtlich zu behandeln (vgl. zuletzt BGH GRUR 1996, 200/201 - "Innova Diclophlont"). - BGH, 20.06.1996 - I ZR 113/94
Fertiglesebrillen - Täuschung; Irreführung/sonst
Auszug aus KG, 12.05.2000 - 5 U 9058/98
Der Senat geht davon aus, dass die Klägerin in erster Linie ein Verbot im Sinne des abstrakten Obersatzes begehrt, wobei die mit "insbesondere" angebundenen konkreten Begehungsformen nicht nur als austauschbare Beispielsfälle anzusehen sind, sondern die durch "insbesondere" konkretisierte engere Formen sich als "Quasi-Hilfsanträge" darstellen, die verdeutlichen, was jedenfalls auch gefordert und notfalls allein zugesprochen werden kann (vgl. BGH GRUR 1996, 793/795 - "Fertiglesebrillen";… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 51 Rdn. 36).
- BPatG, 17.04.2002 - 29 W (pat) 146/00 Insoweit hat sich die Sachlage gegenüber dem Zeitpunkt der Entscheidung des Kammergerichts vom 12. Mai 2000 (5 U 9058/98 in ZUM-RD 1/2001, S 26, 29 - Telekom/telco) geändert.